Förderprogramm "De-Minimis"
Im Rahmen des Förderprogramms "De-Minimis" können Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die die Voraussetzungen erfüllen, Zuschüsse zu folgenden Maßnahmearten (bis zum jeweils angegebenen Betrag) erhalten:
• je fahrzeugbezogene Maßnahme bis 2.000 €
(z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen)
• je personenbezogene Maßnahme bis 800 €
(z.B. Kosten der Sicherheitsausstattung/Berufskleidung des Fahr-/Lade-
personals/Disponenten)
• je Maßnahme zur Effizienzsteigerung bis 1.400 €
(z.B. Erwerb von Telematiksystemen)
Der Förderhöchstbetrag je Unternehmen ergibt sich aus dem Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug (bis zu 600 Euro), multipliziert mit der Anzahl der zum 31. Oktober des der Antragstellung vorausgehenden Jahres auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen verkehrsrechtlich zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge und ist auf 33.000 € jährlich begrenzt.
(Hinsichtlich der Berechnung des möglichen Zuwendungsbetrages
beachten Sie bitte auch das unten aufgeführte Merkblatt zu diesem
Förderprogramm.)
Die erforderlichen amtlichen Antragsvordrucke und Anlagen, Ausfüllhinweise sowie Merkblätter können Sie nachfolgend herunterladen (bitte dazu auf den jeweiligen Link klicken):
Hinweis: Anträge und Anlagen bitte möglichst am PC ausfüllen! Drucken Sie die Unterlagen danach aus und unterschreiben Sie diese an den entsprechend gekennzeichneten Stellen. Anträge können ausschließlich in Papierform gestellt werden.
Rechtsvorschriften
- Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen vom 03.02.2009
- Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf "De-Minimis"-Beihilfen
- Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (2004/C 244/02)