Aussetzung Benennung von Geschäftlichen Versendern!
26.12.2015
Das Luftfahrt-Bundesamt hat aktuell mitgeteilt, dass es ab dem 1. April 2016 eine strengere Maßnahme zum Thema Anerkennung Geschäftlicher Versender in Deutschland geben wird. In der Bundesrepublik Deutschland ansässige reglementierte Beauftragte werden dann nicht mehr die Möglichkeiten haben, sogenannte Geschäftliche Versender gem. Kapitel 6.5.1 der VO (EU) Nr. 185/2010 zu benennen.
Dies bedeutet in der Konsequenz, dass es ab 1. April 2016 nicht mehr möglich ist, in der BRD Sendungen in ein Flugzeug zu verladen, die allein den Sicherheitsstatus "SCO", das heißt sicher ausschließlich für Nurfrachtflugzeuge und Nurpostflugzeuge, haben. Zusaätzlich weißt das LBA daraufhin, dass die Regelung der Nummer 6.2.1 (f) des Kommissionsbeschluss K(2010)774 von der Maßnahme unberührt bleibt.