Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat die Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) im Juli 2015 auf den neuesten Stand gebracht.

26.08.2015

Die Publikation enthält Informationen über die notwendigen Weiterbildungen sowie über die gesetzlichen Regelungen inklusive deren Auslegung und möglicher Ausnahmen. Die kostenlos herunterladbare Broschüre soll als Hilfestellung für Unternehmen, Fahrer und Behörden dienen und somit eine einheitliche Rechtsanwendung ermöglichen.
Erarbeitet hat die Hinweise der Bund-Länder-ArbeitskreisBerufskraftfahrerqualifikation (BLAK BKrFQ), der sie auch zukünftig bei Bedarf ergänzen soll. Die jeweils aktuelle Version finden Interessierte auf der
Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr. Sämtliche Inhalte sind zudem
mit den zuständigen obersten Behörden des Bundes und der Länder abgestimmt.
Gleichzeitig weist die Arbeitsgruppe jedoch darauf hin, dass die
Veröffentlichung nur die Auslegung der nationalen Vorschriften durch die
deutschen Behörden widergibt und von der Auffassung anderer EU-Mitgliedstaaten abweichen kann.

Sicher unterwegs mit der Berufskraftfahrer-Qualifikation
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz sieht eine 35-stündige Weiterbildung für Berufskraftfahrer vor, die ihre Fahrerlaubnis der Klasse C oder D zu gewerblichen Zwecken nutzen. Die zugehörige Bescheinigung dient als Grundlage für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein und muss alle fünf Jahre wiederholt werden. Um finanzielle Engpässe zu vermeiden und den zeitlichen Aufwand überschaubar zu halten, empfiehlt es sich daher, ein Modul jährlich zu belegen.


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