Wer haftet eigentlich, wenn...
06.06.2015
Lkw-Fahrer arbeiten nicht nur im Lkw, sondern leben dort zeitweilig. Werden persönliche Gegenstände eines Lkw-Fahrer bei einem Verkehrsunfall beschädigt, muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters für den Schaden aufkommen. Darauf weist der Deutsche Anwaltsverein hin (Landgericht Dessau-Roßlau Az. 5 S 201/13).