Aufbaukurs Tank gemäß Kapitel 8.2 ADR

Der Lehrgang vermittelt Kenntnisse, die ein Gefahrgutfahrer besitzen muß, um die Aufgaben und Pflichten im Sinne der gesetzlichen Vorschriften wahrnehmen zu können, und dient zur Erlangung der Sachkunde für den Erwerb der ADR-Bescheinigung nach Kapitel 8.2 ADR. Bei regelmäßiger Anwesenheit erhalten die Teilnehmer nach schriftlicher Erfolgskontrolle durch die zuständige Industrie- und Handelskammer eine Erweiterung der ADR-Bescheinigung für Tanktransporte.

Neue ADR-Bescheinigung ab 2013 im Scheckkartenformat:

Da die neuen ADR-Bescheinigungen ab 2013 mit einem Bild des Inhabers versehen sind, ist zum Lehrgangsbeginn ein Passbild nach biometrischen Vorgaben mitzubringen.

Zielgruppe

Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in festverbundenen Tanks, Aufsetztanks und Batteriefahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1.000 Liter befördert werden und Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3.000 Liter auf einer Beförderungseinheit befördert werden.

Unterrichtsthemen

Bescheinigung der besonderen Zulassung, unterschiedliche Tanks, unterschiedliche Beförderungseinheiten, Ausrüstung von Tanks und Tankfahrzeugen, Kennzeichnung mit Warntafeln, Maßnahmen zur Betriebssicherheit von Tanks, besondere Be- und Entladesysteme, Fahrverhalten von Beförderungseinheiten mit Tanks, Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen

Gültigkeit & Dauer

Die ADR-Bescheinigung ist für 5 Jahre gültig. Im fünften Jahr muß eine Fortbildung besucht werden, die ebenfalls mit einer Erfolgskontrolle schließt. Die Fortbildung kann bis zu 12 Monate vor Ablauf der ADR-Bescheinigung ohne Verkürzung des Ablaufzeitraumes besucht werden.
Dauer: 12 UE und 1 UE Prüfung