Ausbildung der Gefahrgutfahrer gemäß Kapitel 8.2 ADR, Basiskurs
Der Lehrgang vermittelt Kenntnisse, die ein Gefahrgutfahrer besitzen muss, um die Aufgaben und Pflichten im Sinne der gesetzlichen Vorschriften wahrnehmen zu können, und dient zur Erlangung der Sachkunde für den Erwerb der ADR-Bescheinigung nach Kapitel 8.2 ADR.
Bei regelmäßiger Anwesenheit erhalten die Teilnehmer nach schriftlicher Erfolgskontrolle durch die zuständige Industrie- und Handelskammer eine ADR-Bescheinigung für Stück- und Schüttguttransport.
Neue ADR-Bescheinigung ab 2013 im Scheckkartenformat:
Da die neuen ADR-Bescheinigungen ab 2013 mit einem Bild des Inhabers versehen sind, ist zum Lehrgangsbeginn ein Passbild nach biometrischen Vorgaben mitzubringen.
Zielgruppe
Personen, die Gefahrgut der verschiedenen Gefahrenklassen in Versandstücken oder als Schüttgut in kennzeichnungspflichtiger Menge in Fahrzeugen befördern.
Unterrichtsthemen
Allgemeine Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter, allgemeine Gefahreneigenschaften, Dokumentation, Begleitpapiere, Kennzeichnung und Bezettelung, Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung, Durchführung der Beförderung, Pflichten und Verantwortlichkeiten, Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen.
Lehrgangsbaustein
Basiskurs für alle ausbildungspflichtigen Fahrzeugführer
19 UE + 1 UE Prüfung.
Gültigkeit
Die ADR-Bescheinigung ist für 5 Jahre gültig. Im fünften Jahr muss eine Fortbildung besucht werden, die ebenfalls mit einer Erfolgskontrolle schließt. Die Fortbildung kann bis zu 12 Monate vor Ablauf der ADR-Bescheinigung ohne Verkürzung des Ablaufzeitraumes besucht werden.
Lehrgangsgebühren
Basiskurs (Stück- und Schüttgut) |
€ 295.00 inkl. MwSt. |