Muss die auf der Fahrerkarte abgebildete Führerscheinnummer in jedem Fall mit der auf dem Führerschein übereinstimmen?
In Deutschland ist eine Übereinstimmung zwischen der auf der Fahrerkarte angegebenen und der auf dem Führerschein eingetragenen Führerscheinnummer nicht erforderlich. Bei einer Änderung der Führerscheinnummer (zum Beispiel, weil dieser verlängert wird) ist die Beantragung einer neuen Fahrerkarte daher nicht notwendig.
Hinweis: Bei Fahrern, die im grenzüberschreitenden Verkehr tätig sind, ist es offenbar teilweise zu Beanstandungen gekommen, weil keine Übereinstimmung zwischen der auf dem Führerschein angegebenen Führerscheinnummer und der auf der Fahrerkarte eingetragenen Führerscheinnummer bestand. Um dies zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, bei Erhalt des neuen Führerscheins auch eine neue Fahrerkarte zu beantragen, damit eine Übereinstimmung der Nummern erreicht wird.
Quelle: BAG
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