Staatlich anerkannte Grund-, Sonder- und
Wiederholungslehrgänge nach § 32
Abs. 1 der 1. SprengV

Zielgruppe:

Grundlehrgang für Mitarbeiter der Luftfahrtindustrie, die Umgang mit pyrotechnischen Schnellauslösevorrichtungen für Luftfahrzeuge haben.

Sonderlehrgang für Personen, die nach dem Gesetz für die Beförderung gefährlicher Güter zur Beförderung von Gütern der Klasse 1 berechtigt sind (Fahrzeugführer nach ADR): über die Fachkunde für das Verbringen, die Empfangnahme und das Überlassen von explosionsgefährlichen Stoffen.

Beide Lehrgänge werden als Grund- und Wiederholungslehrgänge angeboten.

Teilnehmen kann, wer zum Lehrgangsbeginn eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen kann. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt auf Antrag die für den Wohnort des Lehrgangsteilnehmers zuständige Behörde.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrages in der Regel 6 bis 8 Wochen dauert. Die Bescheinigung ist gebührenpflichtig.

Dauer: 8 UE

Gültigkeit: 5 Jahre

Prüfung: Ja

Lehrgangs- u. Prüfungsgebühr zzgl. MwSt. € 295,00